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BGH, 14.10.1994 - 3 StR 115/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bewährungsbeschluß - Geldauflage - Unzumutbare Belastung - Gesetzeswidrigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.1987 - 2 StR 213/87
Beschwerde - BGH - Zuständigkeit - Aussetzungsbeschluß
Auszug aus BGH, 14.10.1994 - 3 StR 115/94
Einer vorausgehenden förmlichen Entschließung des Landgerichts nach § 306 Abs. 2 StPO (vgl. BGHSt 34, 392, 393) bedurfte es nach den Umständen des Falles nicht.
- BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22
Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder …
Die Prüfung ist allerdings nach § 305a Abs. 1 Satz 2 StPO darauf beschränkt, ob eine mit dem Bewährungsbeschluss getroffene Anordnung gesetzeswidrig ist; der Senat hat weder eigenständig die Zweckmäßigkeit von Auflagen oder Weisungen zu beurteilen noch ist er befugt, sein eigenes Ermessen an die Stelle rechtsfehlerfreier Erwägungen des Tatgerichts zu setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - 1 StR 204/21, juris;… vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, BGHR StPO § 257c Abs. 2 Satz 1 Verständigungsgegenstand 1 Rn. 14; vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 115/94, juris). - BGH, 29.06.2006 - 5 StR 482/05 Einer vorausgehenden förmlichen Entschließung des Landgerichts nach § 306 Abs. 2 StPO bedurfte es nach den Umständen des Falles nicht (vgl. BGHR StPO § 305a Abs. 1 Zuständigkeit 1).